Positive Reaktionen auf EGMR-Urteil zu Klimaschutz
Das Urteil wird von vielen Expertinnen und Experten als wegweisend gesehen, denn nun stehe fest, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Michaela Krömer, Rechtsanwältin und Expertin für Klimaklagen, sprach gegenüber Medien von einem „historischen Wendepunkt“, denn nun würden internationale Gerichte Klimaklagen und deren Bedeutung ernst nehmen. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verpflichte Staaten zu mehr Klimaschutz, diese müssten nun eine Rechtssystem schaffen, in dem Klimaschutzmaßnahmen einforderbar seien.
Aktuell vertritt Michaela Krömer unter anderem einen Mann, der an Multipler Sklerose leidet und deshalb laut Anklage besonders stark von den Folgen der Klimakrise betroffen sein. Seine Klage beim Verfassungsgerichtshof wurde abgewiesen, nun klage der Mann deshalb vor dem EGMR. Angesichts des Urteils für die Schweiz ortet Michaela Krömer gute Chancen für ihren Mandanten, denn der Mann erfülle alle Kriterien, die auch im Schweizer Fall angewendet wurden, so Krömer im Ö1-Radio. Der EGMR habe nun klargestellt, dass Staaten ihre Schutzpflichten verletzten, wenn sie keine adäquaten Maßnahmen für den Klimaschutz setzten.
Die Klimaklagen vor dem EGMR sollen Europas Staaten zu stärkeren Maßnahmen gegen die Klimakrise zwingen. Auch das EU-Recht der Energiewende erhält durch das Klima-Menschenrecht zusätzliche Schubkraft. Krömers Klimaschutzinitiative „Claw“ führt bereits ein Verfahren gegen Beschränkungen des Photovoltaik-Ausbaus.
Anfang 2023 hatte Krömer im Namen von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihres Alters besonders von der Klimakrise betroffen sind, einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof gerichtet. Das Höchstgericht hatte das Verfahren aus formalen Gründen zurückgewiesen. Bereits Anfang 2020 hatte die Rechtsanwältin im Namen von Greenpeace und tausenden Bahnfahrer:innen die erste große Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, die sich gegen die steuerliche Begünstigung des Flugverkehrs gegenüber der Bahn richtete. Auch diese Klage war aus formalen Gründen vor dem VfGH gescheitert.
Quelle: www.evang.at