Unfreiheit durch Freihandel
Kirchliche Umweltbeauftragte gegen TTIP
Im Klima- und Umweltschutzes haben das Vorsorge- wie auch das Verursacherprinzip zu gelten. Diese Prinzipien sind Bestandteil des europäischen Umweltrechts. Im TTIP aber sollen auf Druck von US-Exportinteressen bereits bestehende wie geplante Regeln, die diesen Prinzipien folgen, zum Handelshemmnis erklärt werden. Ein besonderer Dorn im Auge der US-Lobbygruppen sind v.a. die in ihren Augen zu langsame Zulassung und die Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln in Europa. Aber auch die Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung REACh und der EURO-Norm für Auto-Emissionswerte wie auch die EU-Strategie zur Begrenzung der von Kunststoffen ausgehenden Umweltgefahren laufen den US-Exportinteressen zuwider. Das Vorsorgeprinzip muss daher bei politischen Entscheidungen auf jeden Fall beachtet werden, so die kirchlichen Umweltbeauftragten.