Ein Umweltgutachter prüft die Umwelterklärung und die anderen Bausteine des Umweltmanagements daraufhin, ob sie mit der Realität in der Organisation und mit den Anforderungen der EMAS-Verordnung übereinstimmen. Daraufhin kann die Einrichtung beantragen, in das EMAS-Standortregister eingetragen zu werden.
Dies sind alle Schritte zur Einführung des Umweltmanagements. Die Validierung ist aber nicht Schluss-, sondern lediglich Höhepunkt. In regelmäßigen Abständen werden in Umweltbetriebsprüfungen immer wieder die Ergebnisse und Bestandteile des Systems bewertet, um kontinuierlich Verbesserungen in den Prozess einbauen zu können.