Die Umwelterklärung informiert die interne und externe Öffentlichkeit über das Umweltengagement der jeweiligen Organisation. Sie enthält Angaben zu den Umweltschutzzielen und zur ersten Umweltprüfung, zum Umweltmanagementsystem sowie zum Umweltprogramm.
6. Validierung & Standortprüfung
Ein Umweltgutachter prüft die Umwelterklärung und die anderen Bausteine des Umweltmanagements daraufhin, ob sie mit der Realität in der Organisation und mit den Anforderungen der EMAS-Verordnung übereinstimmen. Daraufhin kann die Einrichtung beantragen, in das EMAS-Standortregister eingetragen zu werden.
Dies sind alle Schritte zur Einführung des Umweltmanagements. Die Validierung ist aber nicht Schluss-, sondern lediglich Höhepunkt. In regelmäßigen Abständen werden in Umweltbetriebsprüfungen immer wieder die Ergebnisse und Bestandteile des Systems bewertet, um kontinuierlich Verbesserungen in den Prozess einbauen zu können.
Umweltmanagement bietet eine Chance, die bisherigen Umweltaktivitäten in ein Gesamtsystem einzufügen und dem Engagement damit Dauerhaftigkeit zu verleihen.
Intranetservice für EMAS zertifizierte Organisationen & Betriebe
EMAS Preis 2018
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus veranstaltet den EMAS-Preis 2018. In diesem Wettbewerb werden neuerlich die besten EMAS-Organisationen und –Unternehmen sowie die besten EMAS-UmweltmanagerInnen und Umweltteams ausgezeichnet. Einreichungen können bis 20. Mai 2018 erfolgen.